Warum ein Testament?
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Sie passt oft nicht zu den eigenen Wünschen: Der Ehepartner erbt zum Beispiel gemeinsam mit den Kindern, unverheiratete Lebenspartner gehen ganz leer aus, und mehrere Erben müssen sich über jedes Detail einigen. Mit einem Testament schaffen Sie Klarheit.
Welche Formen gibt es?
- Eigenhändiges Testament: vollständig mit der Hand geschrieben und unterschrieben. Ort und Datum sollten nicht fehlen.
- Notarielles Testament: wird beim Notar beurkundet und automatisch amtlich verwahrt.
- Gemeinschaftliches Testament: nur für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner – zum Beispiel das „Berliner Testament“.
- Erbvertrag: immer notariell, mit stärkerer Bindung als ein Testament.
Häufige Fehler
- Das Testament ist am Computer geschrieben – dann ist es unwirksam.
- Unklare Begriffe: Wer etwas „vermacht“ bekommt, ist rechtlich oft kein Erbe.
- Es gibt mehrere Testamente, die sich widersprechen.
- Das Testament ist veraltet – etwa nach Scheidung, Tod eines Erben oder dem Verkauf einer Immobilie.
- Beim Berliner Testament wurde nicht bedacht, dass Kinder nach dem ersten Todesfall den Pflichtteil fordern können.
Wo bewahre ich mein Testament auf?
Ein eigenhändiges Testament können Sie beim Amtsgericht in amtliche Verwahrung geben. Es wird dann im Zentralen Testamentsregister vermerkt und im Erbfall zuverlässig gefunden. So geht es weder verloren noch kann es unterschlagen werden.
Gut zu wissen: Prüfen Sie Ihr Testament alle paar Jahre – und immer nach Heirat, Scheidung, der Geburt von Kindern oder Enkeln oder dem Kauf einer Immobilie.