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Ratgeber Vorsorge

Testament & Vorsorge

Mit einem Testament bestimmen Sie selbst, wer Ihr Vermögen erhält – und ersparen Ihrer Familie Unsicherheit und Streit. Hier erfahren Sie, worauf es ankommt.

Warum ein Testament?

Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Sie passt oft nicht zu den eigenen Wünschen: Der Ehepartner erbt zum Beispiel gemeinsam mit den Kindern, unverheiratete Lebenspartner gehen ganz leer aus, und mehrere Erben müssen sich über jedes Detail einigen. Mit einem Testament schaffen Sie Klarheit.

Welche Formen gibt es?

  • Eigenhändiges Testament: vollständig mit der Hand geschrieben und unterschrieben. Ort und Datum sollten nicht fehlen.
  • Notarielles Testament: wird beim Notar beurkundet und automatisch amtlich verwahrt.
  • Gemeinschaftliches Testament: nur für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner – zum Beispiel das „Berliner Testament“.
  • Erbvertrag: immer notariell, mit stärkerer Bindung als ein Testament.

Häufige Fehler

  • Das Testament ist am Computer geschrieben – dann ist es unwirksam.
  • Unklare Begriffe: Wer etwas „vermacht“ bekommt, ist rechtlich oft kein Erbe.
  • Es gibt mehrere Testamente, die sich widersprechen.
  • Das Testament ist veraltet – etwa nach Scheidung, Tod eines Erben oder dem Verkauf einer Immobilie.
  • Beim Berliner Testament wurde nicht bedacht, dass Kinder nach dem ersten Todesfall den Pflichtteil fordern können.

Wo bewahre ich mein Testament auf?

Ein eigenhändiges Testament können Sie beim Amtsgericht in amtliche Verwahrung geben. Es wird dann im Zentralen Testamentsregister vermerkt und im Erbfall zuverlässig gefunden. So geht es weder verloren noch kann es unterschlagen werden.

Gut zu wissen: Prüfen Sie Ihr Testament alle paar Jahre – und immer nach Heirat, Scheidung, der Geburt von Kindern oder Enkeln oder dem Kauf einer Immobilie.

Testament & Erbvertrag bei Rechtsanwälte Brack

Irrtümer im Erbrecht

Stimmt das eigentlich?

Drehen Sie die Karte um.

Irrtum?Mein Ehepartner erbt automatisch alles.
Die Antwort

Nein. Ohne Testament erben neben dem Ehepartner auch die Kinder. Bei der üblichen Zugewinngemeinschaft erhält der Ehepartner neben Kindern die Hälfte.

Irrtum?Ein am Computer geschriebenes und unterschriebenes Testament reicht.
Die Antwort

Nein. Ein privates Testament muss vollständig mit der Hand geschrieben und unterschrieben sein. Ein ausgedrucktes Testament ist unwirksam.

Irrtum?Wer enterbt wird, bekommt gar nichts.
Die Antwort

Meist falsch. Kinder und Ehepartner – unter Umständen auch die Eltern – haben Anspruch auf den Pflichtteil: die Hälfte des gesetzlichen Erbteils in Geld.

Irrtum?Die Schulden des Verstorbenen muss ich nicht bezahlen.
Die Antwort

Vorsicht: Erben haften grundsätzlich auch für Schulden. Schützen können eine rechtzeitige Ausschlagung oder Wege, die Haftung auf den Nachlass zu beschränken.

Sprechen Sie uns an.

Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen – in unserer Kanzlei in Frechen-Königsdorf oder bei Ihnen zu Hause.

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