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Ratgeber Pflichtteil

Pflichtteil

Wer durch ein Testament enterbt wurde, geht nicht immer leer aus. Kinder, Ehepartner und unter Umständen die Eltern haben Anspruch auf den Pflichtteil.

Wer hat Anspruch?

Pflichtteilsberechtigt sind die Kinder des Verstorbenen (ist ein Kind bereits verstorben, auch dessen Kinder), der Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner und – wenn es keine Kinder gibt – die Eltern. Geschwister haben keinen Pflichtteil.

Wie hoch ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Er ist ein Anspruch auf Geld gegen die Erben. Wer den gesetzlichen Erbteil kennt, kennt also auch den Pflichtteil – probieren Sie dazu unseren Erbfolge-Rechner aus.

Auskunft über den Nachlass

Damit Sie Ihren Anspruch berechnen können, müssen die Erben Ihnen Auskunft über den Nachlass geben – auf Verlangen in Form eines Verzeichnisses und mit Ermittlung des Werts, etwa einer Immobilie.

Schenkungen zu Lebzeiten

Schenkungen der letzten zehn Jahre vor dem Tod werden berücksichtigt (Pflichtteilsergänzung) – mit jedem Jahr allerdings um ein Zehntel weniger. Bei Schenkungen an den Ehepartner beginnt diese Frist erst mit dem Ende der Ehe.

Bis wann muss ich handeln?

Der Anspruch verjährt in der Regel drei Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem Sie vom Erbfall und von Ihrer Enterbung erfahren haben. Warten Sie trotzdem nicht zu lange – Auskünfte sind am Anfang leichter zu bekommen.

Gut zu wissen: Auch als Erbe sollten Sie sich beraten lassen, wenn ein Pflichtteil von Ihnen verlangt wird – Höhe und Fälligkeit lassen sich oft prüfen und verhandeln.

Pflichtteil bei Rechtsanwälte Brack

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Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen – in unserer Kanzlei in Frechen-Königsdorf oder bei Ihnen zu Hause.

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