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Häufige Fragen

Fragen & Antworten

Kurze Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns einfach an.

Im Trauerfall

Was muss ich nach einem Todesfall als Erstes tun?

Neben dem Persönlichen sind vor allem drei Dinge wichtig: den Sterbefall beim Standesamt melden (das übernimmt meist der Bestatter), ein gefundenes Testament beim Nachlassgericht abgeben und die Frist für eine mögliche Ausschlagung im Blick behalten. Unsere Checkliste hilft Ihnen dabei.

Brauche ich nach einem Todesfall immer einen Erbschein?

Nicht immer. Liegt zum Beispiel ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vor, reicht das häufig aus. Auch Banken dürfen nicht in jedem Fall einen Erbschein verlangen. Wir sagen Ihnen, was in Ihrem Fall nötig ist.

Wie schlage ich ein Erbe aus?

Die Ausschlagung muss gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden – entweder persönlich zur Niederschrift beim Nachlassgericht oder in öffentlich beglaubigter Form über einen Notar. Ein einfacher Brief genügt nicht. Die Frist beträgt in der Regel sechs Wochen.

Was passiert, wenn ich das Erbe ausschlage?

Dann gelten Sie als nie Erbe geworden. Das Erbe geht an die Personen, die als Nächste an der Reihe sind – oft die eigenen Kinder. Auch diese müssen dann gegebenenfalls ausschlagen; für minderjährige Kinder handeln die Eltern.

Testament & Vorsorge

Kann ich mein Testament selbst schreiben?

Ja – es muss aber vollständig mit der Hand geschrieben und unterschrieben sein. Ort und Datum sollten nicht fehlen. Weil sich leicht Fehler einschleichen, lohnt sich eine Beratung.

Was ist ein „Berliner Testament“?

Ein gemeinsames Testament von Ehepartnern: Sie setzen sich gegenseitig als Erben ein, die Kinder erben erst nach dem Tod des Zweiten. Das ist beliebt – hat aber Tücken, etwa beim Pflichtteil der Kinder oder bei der Bindung an das Testament nach dem ersten Todesfall.

Erbt mein Lebensgefährte, wenn wir nicht verheiratet sind?

Nein. Unverheiratete Partner haben kein gesetzliches Erbrecht. Wer seinen Partner absichern möchte, braucht ein Testament oder einen Erbvertrag.

Pflichtteil & Erbengemeinschaft

Wie hoch ist der Pflichtteil – und bis wann muss ich ihn verlangen?

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein Anspruch auf Geld. Er verjährt in der Regel drei Jahre nach Ende des Jahres, in dem Sie vom Erbfall und der Enterbung erfahren haben.

Ein Miterbe blockiert alles – was kann ich tun?

Für die laufende Verwaltung genügt häufig die Mehrheit, und notwendige Erhaltungsmaßnahmen darf jeder Erbe allein treffen. Letztlich kann jeder Miterbe die Aufteilung des Nachlasses verlangen. Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten.

Unsere Kanzlei

Kommen Sie auch zu mir nach Hause?

Ja. Wenn Ihnen der Weg in die Kanzlei schwerfällt, besuchen wir Sie nach Absprache zu Hause, im Seniorenheim oder im Krankenhaus.

Was ist ein Fachanwalt für Erbrecht?

Den Titel erhält nur, wer gegenüber der Rechtsanwaltskammer besondere Kenntnisse und praktische Erfahrung im Erbrecht nachgewiesen hat. Fachanwälte müssen sich außerdem jedes Jahr fortbilden. Bei uns sind beide Anwälte Fachanwälte für Erbrecht.

Was kostet eine Beratung?

Das hängt vom Umfang Ihres Anliegens ab. Wir sprechen offen mit Ihnen über die Kosten, bevor wir tätig werden – es gibt keine bösen Überraschungen.

Sprechen Sie uns an.

Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen – in unserer Kanzlei in Frechen-Königsdorf oder bei Ihnen zu Hause.

Bürozeiten: Mo.–Fr. 9–13 Uhr, Mo./Di./Do. 14–17 Uhr

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