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Übersichtlich, gut lesbar und mit praktischen Hilfen rund ums Erbrecht: Unsere neue Website ist online.
WeiterlesenDürerstraße 15, Frechen-Königsdorf02234 – 69 16 26
Ob Sie für Ihre Familie vorsorgen möchten oder gerade einen Angehörigen verloren haben: Elke und Andreas Brack nehmen sich Zeit für Ihre Fragen – in Königsdorf oder bei Ihnen zu Hause.
Bürozeiten: Mo.–Fr. 9–13 Uhr, Mo./Di./Do. 14–17 Uhr
Ihr Wegweiser
Wählen Sie Ihre Situation. Sie erfahren in wenigen Sätzen, worauf es ankommt – und wie wir helfen.
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge – und die entspricht oft nicht dem, was man sich wünscht. Mit einem durchdachten Testament sorgen Sie für Klarheit.
In der ersten Zeit nach einem Todesfall ist vieles zu bedenken. Einige Dinge haben feste Fristen – darum lohnt sich frühzeitiger Rat.
Kinder, Ehepartner und unter Umständen auch die Eltern des Verstorbenen haben einen Anspruch auf den Pflichtteil – selbst wenn das Testament sie übergeht.
Erben mehrere Personen, gehört ihnen der Nachlass zunächst gemeinsam. Viele Entscheidungen müssen zusammen getroffen werden – das führt oft zu Streit.
Praktische Hilfen
Drei Hilfen für die ersten Fragen – kostenlos, ohne Anmeldung und ohne dass Ihre Eingaben gespeichert werden.
Was ist nach einem Todesfall zu tun? Schritt für Schritt abhaken – und ausdrucken.
Zur ChecklisteBis wann können Sie ein Erbe ausschlagen? Mit Wochenenden und Feiertagen in NRW.
Frist berechnenDie gesetzliche Erbfolge und der Pflichtteil – anschaulich dargestellt.
Zum RechnerIrrtümer im Erbrecht
Vier Annahmen, die wir oft hören. Drehen Sie die Karte um.
Mein Ehepartner erbt automatisch alles.
Nein. Ohne Testament erben neben dem Ehepartner auch die Kinder. Bei der üblichen Zugewinngemeinschaft erhält der Ehepartner neben Kindern die Hälfte.
Ein am Computer geschriebenes und unterschriebenes Testament reicht.
Nein. Ein privates Testament muss vollständig mit der Hand geschrieben und unterschrieben sein. Ein ausgedrucktes Testament ist unwirksam.
Wer enterbt wird, bekommt gar nichts.
Meist falsch. Kinder und Ehepartner – unter Umständen auch die Eltern – haben Anspruch auf den Pflichtteil: die Hälfte des gesetzlichen Erbteils in Geld.
Die Schulden des Verstorbenen muss ich nicht bezahlen.
Vorsicht: Erben haften grundsätzlich auch für Schulden. Schützen können eine rechtzeitige Ausschlagung oder Wege, die Haftung auf den Nachlass zu beschränken.
Häufige Fragen
Nicht immer. Liegt zum Beispiel ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vor, reicht das häufig aus. Auch Banken dürfen nicht in jedem Fall einen Erbschein verlangen. Wir sagen Ihnen, was in Ihrem Fall nötig ist.
Ein gemeinsames Testament von Ehepartnern: Sie setzen sich gegenseitig als Erben ein, die Kinder erben erst nach dem Tod des Zweiten. Das ist beliebt – hat aber Tücken, etwa beim Pflichtteil der Kinder oder bei der Bindung an das Testament nach dem ersten Todesfall.
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein Anspruch auf Geld. Er verjährt in der Regel drei Jahre nach Ende des Jahres, in dem Sie vom Erbfall und der Enterbung erfahren haben.
Ja. Wenn Ihnen der Weg in die Kanzlei schwerfällt, besuchen wir Sie nach Absprache zu Hause, im Seniorenheim oder im Krankenhaus.
Aktuelles
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WeiterlesenIhre Kanzlei in Frechen
Wir begleiten Mandanten persönlich und fachlich fundiert – vor und nach dem Erbfall. Für die Nachlassgerichte unserer Region sind wir zudem als Nachlasspfleger und Testamentsvollstrecker tätig.
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Erbrecht
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Erbrecht
Arbeitsweise, Hausbesuche, Bürozeiten
| Montag | 9:00–13:00, 14:00–17:00 Uhr |
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Hinterlassen Sie Ihren Namen und Ihre Telefonnummer – mehr braucht es nicht.
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