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Zwei Fachanwälte für Erbrecht

Erbrecht in Frechen – verständlich erklärt, persönlich begleitet.

Ob Sie für Ihre Familie vorsorgen möchten oder gerade einen Angehörigen verloren haben: Elke und Andreas Brack nehmen sich Zeit für Ihre Fragen – in Königsdorf oder bei Ihnen zu Hause.

Bürozeiten: Mo.–Fr. 9–13 Uhr, Mo./Di./Do. 14–17 Uhr

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Worum geht es bei Ihnen?

Wählen Sie Ihre Situation. Sie erfahren in wenigen Sätzen, worauf es ankommt – und wie wir helfen.

Ihren Nachlass in Ruhe regeln

Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge – und die entspricht oft nicht dem, was man sich wünscht. Mit einem durchdachten Testament sorgen Sie für Klarheit.

  • Wer soll was bekommen – und wer soll den Nachlass abwickeln?
  • Wie wird Ihr Ehepartner gut abgesichert?
  • Was geschieht mit dem Haus oder der Wohnung?
  • Wie lässt sich Streit unter den Kindern vermeiden?
Ratgeber Testament & Vorsorge

Irrtümer im Erbrecht

Stimmt das eigentlich?

Vier Annahmen, die wir oft hören. Drehen Sie die Karte um.

Irrtum?Mein Ehepartner erbt automatisch alles.
Die Antwort

Nein. Ohne Testament erben neben dem Ehepartner auch die Kinder. Bei der üblichen Zugewinngemeinschaft erhält der Ehepartner neben Kindern die Hälfte.

Irrtum?Ein am Computer geschriebenes und unterschriebenes Testament reicht.
Die Antwort

Nein. Ein privates Testament muss vollständig mit der Hand geschrieben und unterschrieben sein. Ein ausgedrucktes Testament ist unwirksam.

Irrtum?Wer enterbt wird, bekommt gar nichts.
Die Antwort

Meist falsch. Kinder und Ehepartner – unter Umständen auch die Eltern – haben Anspruch auf den Pflichtteil: die Hälfte des gesetzlichen Erbteils in Geld.

Irrtum?Die Schulden des Verstorbenen muss ich nicht bezahlen.
Die Antwort

Vorsicht: Erben haften grundsätzlich auch für Schulden. Schützen können eine rechtzeitige Ausschlagung oder Wege, die Haftung auf den Nachlass zu beschränken.

Häufige Fragen

Was unsere Mandanten oft wissen möchten.

Brauche ich nach einem Todesfall immer einen Erbschein?

Nicht immer. Liegt zum Beispiel ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vor, reicht das häufig aus. Auch Banken dürfen nicht in jedem Fall einen Erbschein verlangen. Wir sagen Ihnen, was in Ihrem Fall nötig ist.

Was ist ein „Berliner Testament“?

Ein gemeinsames Testament von Ehepartnern: Sie setzen sich gegenseitig als Erben ein, die Kinder erben erst nach dem Tod des Zweiten. Das ist beliebt – hat aber Tücken, etwa beim Pflichtteil der Kinder oder bei der Bindung an das Testament nach dem ersten Todesfall.

Wie hoch ist der Pflichtteil – und bis wann muss ich ihn verlangen?

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein Anspruch auf Geld. Er verjährt in der Regel drei Jahre nach Ende des Jahres, in dem Sie vom Erbfall und der Enterbung erfahren haben.

Kommen Sie auch zu mir nach Hause?

Ja. Wenn Ihnen der Weg in die Kanzlei schwerfällt, besuchen wir Sie nach Absprache zu Hause, im Seniorenheim oder im Krankenhaus.

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Wir begleiten Mandanten persönlich und fachlich fundiert – vor und nach dem Erbfall. Für die Nachlassgerichte unserer Region sind wir zudem als Nachlasspfleger und Testamentsvollstrecker tätig.

Elke Brack

Rechtsanwältin · Fachanwältin für Erbrecht

Andreas Brack

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Erbrecht

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